Nachdem Gewerkschaften und Vertreter*innen der Zivilgesellschaft jahrelang den Fortschritt des honduranischen Schutzmechanismus für Menschenrechtsverteidiger*innen bemängelt hatten, zogen sie sich am 20. Juli aus dem Nationalen Rat für den Schutz von Menschenrechtsverteidiger*innen zurück. Die internationale Gemeinschaft betont jedoch die Wichtigkeit des Dialogs und der Zusammenarbeit.
Vertreter*innen der Gewerkschaften und der Zivilbevölkerung zogen sich am 20. Juli aus dem Nationalen Rat für den Schutz von Menschenrechtsverteidiger*innen zurück, nachdem sie in einem öffentlichen Brief die Entwicklung dieses Rats beanstandet hatten. Das UNO-Hochkomissariat für Menschenrechte in Honduras und das Nationale Kommissariat für Menschenrechte (CONADEH) betonten, dass die Teilnahme der Zivilbevölkerung essentiell sei und ruften zum Dialog auf. Das Sekretariat für Menschenrechte antwortet auf die Kritik indem es auf die Fortschritte im Wiederaufbau und in der Stärkung des Schutzmechanismus hinwies.
Die honduranische Regierung gründete den Nationalen Schutzmechanismus 2015 als Antwort auf die Empfehlungen der Staaten im Rahmen der zweiten Universellen Periodischen Überprüfung (UPR) des UN-Menschenrechtsrats. In diesem Zusammenhang gibt der Nationale Schutz-Rat - bestehend aus 15 zivilen Organisationen und nationalen Institutionen - Empfehlungen ab und überwacht und evaluiert den nationalen Schutzmechanismus für Menschenrechtsverteidiger*innen. Gemäss neuesten Zahlen vom Sekretariat für Menschenrechte wurden 487 der insgesamt 707 gestellten Anträge für Schutzmassnahmen für Aktivist*innen, Journalist*innen, Gemeinschaftskommunikator*innen und Justizbeamt*innen genehmigt. Beim jüngsten UPR von 2020 haben mehrere Staaten, darunter die Schweiz, die Wichtigkeit der Aufrechterhaltung dieses Schutzsystems betont. Um die Effizienz des Mechanismus zu gewährleisten forderten sie daher zusätzliche Gelder sowie die Einbindung der Zivilgesellschaft bei der Entscheidungsfindung.
Die Schwächen des Nationalen Schutzmechanismus
Die letzten Jahre haben Empfänger*innen der Schutzmassnahmen wiederholt dasselbe bemängelt: die fehlende Kontextanalyse aufgrund welcher in einem Viertel aller Massnahmen die Polizei die Schutzmassnahmen vollstreckte und dabei für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich war. Und schliesslich wurde das kürzlich angenommene «Handbuch für die Umsetzung von genderspezifischen Ansätzen zum Schutz von Menschenrechtsverteidiger*innen» bisher auch nicht implementiert.
Quelle: PBI Honduras