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Mexiko: Empfehlungen des UN-Komitee gegen Gewaltsames Verschwindenlassen

Mexiko: Empfehlungen des UN-Komitee gegen Gewaltsames Verschwindenlassen

PBI begrüsst die Empfehlungen des UN-Komitees gegen Gewaltsames Verschwindenlassen. Gemeinsam mit anderen Organisationen fordert PBI die mexikanische Regierung auf, weiterhin zu kooperieren, um den Schutz aller Menschen vor dem gewaltsamen Verschwindenlassen zu garantieren. 

Am 18. Februar betonten PBI-Mexiko, die Weltorganisation gegen Folter (OMCT) und die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) in einer gemeinsamen Pressemitteilung die Wichtigkeit der Publikation des Schlussberichts des Komitees gegen Gewaltsames Verschwindenlassen (nachfolgend UN-Komitee).

Die drei Organisationen sind der Ansicht, dass die darin enthaltenen Schlussfolgerungen und Empfehlungen als Wegleitung dienen sollten, um systematisch das Verschwindenlassen von Personen auf mexikanischem Boden zu erfassen. Zudem rufen sie die Behörden auf, weiterhin mit dem Komitee zusammenzuarbeiten und erinnern daran, dass die im Bereich der Menschenrechte aktive internationale Gemeinschaft mit Aufmerksamkeit die Umsetzung der abgegebenen Empfehlungen verfolgen wird.   Die mexikanische Regierung muss in den nächsten Monaten dem UN-Komitee ihre Fortschritte in der wirksamen Umsetzung der Empfehlungen auf gesetzgebender, administrativer und gerichtlicher Ebene vorstellen.  

Grosse Erwartungen

Die Empfehlungen enhalten unter anderem folgende Punkte: die Schaffung eines nationalen Registers, in dem die verschwundenen Personen und alle damit verbundenen Daten, einschliesslich bestimmter Indizien, die auf eine direkte oder indirekte Beteiligung staatlicher Akteure hinweisen, erfasst werden. Im Hinblick auf die allgegenwärtige Straflosigkeit in diesem Bereich, eine Situation, die vom UN-Komitee aufs Schärfste kritisiert wird, gibt dieses ebenfalls Empfehlungen ab. So soll der mexikanische Staat eine schnelle und wirksame Untersuchung garantieren und angemessene Strafen für die Verantwortlichen durchsetzen. Die Verbesserung der Suchmechanismen, der Datenbank und Koordinationsabläufe zwischen den zuständigen Organen sind weitere Teile der Empfehlungen. Denn es ist zwingend notwendig, dass die Untersuchungen bezüglich verschwundener Personen von Amtes wegen und sofort eingeleitet und zu Ende geführt werden.

Mehr Respekt für die Eltern der Verschwundenen

Oftmals ist es die internationale Gemeinschaft, die den Opfern oder Menschenrechtsorganisationen, die vom Verschwindenlassen von Personen betroffen sind, eine Begleitung anbietet. Deshalb stufen die drei Organisationen die Empfehlungen bezüglich des Schutzes von Personen, die die Untersuchungen anprangern und/oder daran teilnehmen, mit höchster Priorität ein. Die Organisationen der Eltern der Opfer und die MenschenrechtsverteidigerInnen, die sie begleiten und ihnen beiwohnen, haben dem UN-Komitee berichtet, dass sie auf Grund ihrer Suche nach der Wahrheit und Informationsarbeit ständig Bedrohungen, Einschüchterungsversuchen und Verfolgungen ausgeliefert sind.  Die Pressemitteilung der drei Organisationen bringt ebenfalls den Fall der 43 verschwundenen Studenten in Ayotzinapa zur Sprache, welcher genau diese Herausforderungen und Schwächen illustriert, mit denen der mexikanische Staat im Bereich des gewaltsamen Verschwindenlassens konfrontiert ist. PBI-Mexiko, die OMCT und die IGFM fordern die Behörden auf, ihre Untersuchungen des Aufenthaltortes der Studenten weiter zu führen, sowie die Verantwortlichen zu identifizieren und zu bestrafen.

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