Das deutsche Netzwerk „Runder Tisch Zentralamerika“ hat kürzlich das Dossier „Kriminalisierung von MenschenrechtsverteidigerInnen in Zentralamerika“ herausgegeben. Dieses soll die Kriminalisierung von MenschenrechtsverteidigerInnen sichtbar machen und dazu beitragen, diese zu beenden. Dafür werden Handlungsempfehlungen auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene gegeben.
Die Publikation beinhaltet eine ausführliche Definition des Begriffs Kriminalisierung, inklusive Beschreibung der involvierten AkteurInnen, der Rolle der Justiz und der Auswirkungen auf die Betroffenen. Darauf folgen eine quantitative Annäherung an das Phänomen der Kriminalisierung in El Salvador, Guatemala, Honduras und Nicaragua sowie neun konkrete Fallbeispiele. Die Publikation beinhaltet zudem ein Interview mit Anabella Sibrián, der Direktorin von Protection International Mesoamérica und schliesst mit konkreten Handlungsempfehlungen, um dazu beizutragen, die Kriminalisierung von MenschenrechtsverteidigerInnen (MRV) effektiv und koordiniert zu bekämpfen.
Die Pflicht der Staaten die MRV zu schützen
Die Advocacy-Koordinatorin von PBI Deutschland und Co-Redakteurin des Berichts, Annette Fingscheidt, zieht folgende Schlussfolgerung: "In ihrem Bericht über Kriminalisierung erinnert die Interamerikanischen Menschenrechtskommission daran, dass Staaten qua UN-Erklärung über MenschenrechtsverteidigerInnen dazu verpflichtet sind, die Arbeit zur Wahrung und Förderung der international anerkannten Menschenrechte öffentlich und explizit anzuerkennen, und dass MenschenrechtsverteidigerInnen durch ihr Tun zur Stärkung des demokratischen Rechtsstaats beitragen. Staatsbedienstete als GarantInnen der Rechte von Bürgerinnen und Bürgern, so heisst es in dem Bericht, hätten eine besondere Verpflichtung, sich nicht in delegitimierender Art und Weise über MenschenrechtsverteidigerInnen in der Öffentlichkeit zu äussern, so als besässen sie keine Kenntnis über die Grundrechte der Bevölkerung. Wenn die Machtelite eines Staates die Einforderung der Menschenrechte durch ihre BürgerInnen kriminalisiere, um ihren eigenen Ruf und ihre Privilegien zu schützen, verliere die Gesellschaft ein essentielles Mittel zur demokratischen Kontrolle. Kriminalisierung beschneidet das Recht und die Pflicht, sich für die Menschenrechte einzusetzen, sie führt die Schutzverpflichtung des Staates ad absurdum und rüttelt so an den Grundfesten der UN-Erklärung über MenschenrechtsverteidigerInnen."