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Schweiz: Lancierung der Volksinitiative, um Konzerne in die Pflicht zu nehmen

Schweiz: Lancierung der Volksinitiative, um Konzerne in die Pflicht zu nehmen

Eine Koalition aus über 60 Organisationen, darunter PBI, hat am 21. April die Konzernverantwortungsinitiative lanciert. Ziel der Volksinitiative ist es, dass Schweizer Firmen Menschenrechte und internationale Umweltstandards respektieren und einhalten.

Ob Shell in Nigeria, Dow Chemical in Bhopal oder Modemarkenfirmen in Billiglohnländern: Seit Jahrzehnten gibt es unzählige Fälle, wie Unternehmen Menschenrechte verletzen und die Umwelt zerstören. Schweizer Firmen sind hier keine Ausnahme. Das „Business & Human Rights Centre“ dokumentiert auf seiner Website seit über zehn Jahren Vorwürfe von Menschenrechtsverletzungen an Unternehmen. Gemäss dieser Daten liegen Firmen mit Sitz in der Schweiz auf Platz 9 der Länder, denen am meisten Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen werden. Berücksichtigt man die Grösse der Schweizer Volkswirtschaft liegt die Schweiz sogar auf Platz 5.

Warum braucht es die Initiative?

Während die Probleme  in den letzten Jahren anerkannt wurden, lassen Massnahmen auf sich warten. Die Bemühungen, auf parlamentarischem Weg verbindliche Regeln für Unternehmen einzuführen, sind gescheitert. Bundesrat und Parlament sind bisher nicht bereit, verbindliche Anforderungen an Unternehmen mit Sitz in der Schweiz zu formulieren. Neben freiwilligen Massnahmen sind rechtlich bindende Massnahmen notwendig. Deshalb braucht es die Konzernverantwortungsinitiative, um wirkungsvoll gegen die Ausbeutung von Menschen und Natur durch Schweizer Konzerne vorzugehen.

Was will die Initiative?

Die Initiative will Firmen verpflichten, Sorgfaltsprüfungen in sämtlichen Geschäftsabläufen einzubauen. Mit der Sorgfaltsprüfungspflicht ist jedes Unternehmen dazu verpflichtet erstens herauszufinden, ob es Menschenrechte verletzt oder zu Umweltschäden beiträgt. Falls ja, muss es zweitens wirksame Gegenmassnahmen ergreifen. Als dritter Schritt muss es öffentlich über die Risiken bezüglich Menschenrechten und Umwelt sowie über die getroffenen Massnahmen Rechenschaft ablegen und darüber berichten. Die Sorgfaltsprüfungspflicht orientiert sich an den 2011 verabschiedeten „UNO Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte“.

Warum unterstützt PBI die Initiative?

In unseren Projektländern sind wir täglich mit der Problematik konfrontiert, dass
wirtschaftliche Interessen die Menschenrechte der lokalen Bevölkerung untergraben. Dies trifft für PBI insbesondere im Bereich der natürlicher Ressourcenausbeutung zu, wie beispielsweise im Bergbau- oder im Energiesektor, wo Grossprojekte ohne Einverständnis der lokalen Bevölkerung auf ihrem Territorium errichtet werden. Die betroffene Bevölkerung wird oftmals zwangsumgesiedelt und so ihrer Lebensgrundlage beraubt. Auch Umweltverschmutzungen durch den Bergbau und der damit einhergehenden Probleme für die lokale Bevölkerung sind keine Seltenheit (vgl. Facing Peace März 2015).

Wehren sich UmweltaktivistInnen oder MenschenrechtsverteidigerInnen auf legitime Art und Weise gegen die wirtschaftlichen Interessen, stossen sie auf offene Feindseligkeit, werden bedroht oder sogar umgebracht. Aus diesem Grund ist es auch für PBI zentral, dass Unternehmen ihre Pflicht wahrnehmen, und die Menschenrechte und Umweltstandards einhalten.
 

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