Anlässlich des 50-jährigen Bestehens der beiden internationalen Menschenrechtspakte von 1966 startet die UNO am 10. Dezember die Sensibilisierungs-Kampagne "Our rights, our freedoms, always" ("Unsere Rechte, unsere Freiheiten, immer"). Obwohl die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte des Pakts I und die bürgerlichen und politischen Rechte des Pakts II unterdessen in vielen Verfassungen festgeschrieben sind, mangelt es weltweit an deren Umsetzung. So auch in Kolumbien.
Der kolumbianische Staat hat die beiden UNO-Menschenrechtspakte vor 46 Jahren ratifiziert. Die darin festgehaltenen Rechte sind aber für viele KolumbianerInnen auch heute noch keine Realität. Art. 1, Absatz 2 des internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte hält zum Beispiel fest: "Alle Völker können für ihre eigenen Zwecke frei über ihre natürlichen Reichtümer und Mittel verfügen, unbeschadet aller Verpflichtungen, die aus der internationalen wirtschaftlichen Zusammenarbeit auf der Grundlage des gegenseitigen Wohles sowie aus dem Völkerrecht erwachsen. In keinem Fall darf ein Volk seiner eigenen Existenzmittel beraubt werden."
Die Problematik der Landverteilung
In Kolumbien herrscht seit den 60er Jahren ein interner bewaffneter Konflikt. Gemäss Experten wurden seit Anbeginn des Konflikts rund sechs Millionen KolumbianerInnen zwangsumgesiedelt, vor allem KleinbäuerInnen, indigene und afrokolumbianische Gemeinschaften. Als die Vertriebenen zu ihren ehemaligen Grundstücken zurückkehren wollten, waren viele Landteile unter der Kontrolle bewaffneter Gruppierungen oder bereits verkauft. Nationale und internationale Firmen haben auf illegale Art und Weise Landstücke für sich beansprucht, oft mit dem Ziel Monokulturen anzulegen, aber auch um natürliche Ressourcen abzubauen (vor allem Gold und Kohle). Um diese Missstände zu beheben, adoptierte die kolumbianische Regierung im Jahr 2011 das Gesetz für Opferentschädigung und Landrückgabe. Dieses Gesetz beinhaltet u.a. Schutzmechanismen zugunsten der Zivilbevölkerung. Lücken existieren jedoch immer noch. Landteile, welche vor 1991 beschlagnahmt wurden, fallen nicht unter das Gesetz 1448. Zudem hat bis zum heutigen Zeitpunkt nur ein sehr kleiner Teil der Betroffenen ihr Land zurückerhalten. VertreterInnen von Bauerngemeinschaften sind oft Opfer von Drohungen und Gewaltübergriffen und müssen nicht selten ins Ausland flüchten, um ihr Leben zu retten. Zwischen Januar 2008 und März 2014 sind 66 LandverteidigerInnen getötet worden und die Täter sind straflos davongekommen.
"Dank PBI ist nichts passiert"
Aufgrund der prekären Sicherheitslage für MenschenrechtsverteidigerInnen ist die physische und politische Begleitung durch PBI von grosser Bedeutung. PBI begleitet in Kolumbien über 13 Organisationen, die sich für die Menschenrechte stark machen sowie 3 Gemeinschaften. Die Präsenz der PBI-Freiwilligen vor Ort ermöglicht den AktivistInnen, darunter viele LandverteidigerInnen, gefahrenlos ihre Arbeit auszuüben. Mario Martinez, Präsident der Bauernvereinigung des Cimitarra-Tals (ACVC), kann die wertvolle Rolle von PBI bestätigen: "Der Staat respektiert die internationale Begleitung. Wir konnten an vielen Orten arbeiten, an denen wir verletzlich sind, aber dank PBI ist nichts passiert". Seine Vereinigung setzt sich durch die Bildung einer Bauern Reserve Zone für kollektive Landtitel und die Möglichkeit das Land zu Kommerzialisieren ein.
Engagement der Schweiz
In der Schweiz sind die beiden Menschenrechtspakte 1996 in Kraft getreten. Seit 2002, erachtet der Bund Kolumbien als prioritär bezüglich seiner Friedens- und Menschenrechtspolitik. Im Rahmen des Programms SUIPPCOL, unterstützt die Schweiz die Stärkung der Menschenrechte, Friedensinitiativen der Zivilbevölkerung, Vergangenheitsbewältigung und die Transitionsjustiz. Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Landrückgabeprozess durch juristische Unterstützung. Die Rechtsexperten, welche von SUIPPCOL zur Verfügung gestellt werden, unterstützen die BäuerInnen und verteidigen ihre Landbesitzrechte gegenüber dem Staat.