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JA zur Konzernverantwortungsinitiative!

JA zur Konzernverantwortungsinitiative!

In weniger als 100 Tagen, am 29. November 2020, kommt die Vorlage zur Abstimmung. PBI unterstützt die Initiative und zeigt hier nochmals die wichtigsten Eckpunte dazu auf. Helfen auch Sie mit, die Abstimmung zu gewinnen und forderen Sie Ihre Bekannten mit einer Postkarte auf, JA zu stimmen!

Was will die Initiative?

Konzerne mit Sitz in der Schweiz werden neu verpflichtet, Risiken für Mensch und Umwelt in ihren Geschäftstätigkeiten mittels einer Sorgfaltsprüfung zu erkennen, Massnahmen dagegen zu ergreifen und öffentlich über die Risiken und getroffenen Massnahmen zu berichten.

Menschen, die im Ausland von Schweizer Konzernen geschädigt wurden, können somit hier in der Schweiz eine Klage einreichen. Konzerne müssen neu für Menschenrechtsverletzungen oder Umweltverschmutzung ihrer Tochterfirmen haften. Einfache Zulieferer sind von der Haftung ausgeschlossen. Es haftet also nur, wer das Unternehmen, das den Schaden verursacht, kontrolliert. Das sind typischerweise Tochterfirmen. Konzerne sollen nicht nur überprüfen, ob ihre Tochterfirmen rentabel wirtschaften, sondern auch sicherstellen, dass diese in ihren Geschäften die Menschenrechte und die Umwelt respektieren.

Wen betrifft es genau?

Konzerne sind Zusammenschlüsse zweier oder mehrerer Firmen, die eine gemeinsame Leitung haben. Sie müssen ihren Sitz oder ein wichtiges Zentrum in der Schweiz haben. Kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) sind grundsätzlich von der Initiative ausgenommen, es sei denn, sie sind in einem Hochrisikosektor tätig. Beispiele für solche Hochrisikosektoren sind der Abbau oder Handel von Rohstoffen wie Kupfer oder Gold sowie der Handel mit Diamanten oder Tropenholz. Konkret käme die Initiative bei rund 1‘500 Konzernen zur Anwendung.

Wie sieht das juristische Vorgehen grob beschrieben aus?

Mit der Initiative können Geschädigte in der Schweiz vor einem Zivilgericht auf Schadenersatz klagen und eine finanzielle Kompensation für den erlittenen Schaden einfordern. Die Beweislast liegt dabei bei der geschädigten Person. Sie muss aufzeigen, dass sie einen Schaden erlitten hat, dieser widerrechtlich (Verstoss gegen Menschenrechte oder internationale Umweltstandards) entstanden ist, der Konzern dafür verantwortlich ist und der Konzern die entsprechende Tochterfirma kontrolliert. Kann die geschädigte Person alle diese Punkte nachweisen, bleibt dem Konzern die Möglichkeit, sich aus der Haftung zu befreien. Er muss nachweisen, dass er die Verantwortung gegenüber seiner Tochterfirma wahrgenommen hat, also alle nötigen Instruktionen und Kontrollen durchführte.

Helfen Sie mit bei der Postkartenaktion!

Konzerne lehnen insbesondere die Haftungsregelungen ab, die die Initiative einführen würde. Auch sprechen sie von einer kommenden "Klagewelle" und prognostizieren die Schwächung des Wirtschaftstandorts Schweiz. Es gilt, einer solch allgemein formulierten, fadenscheinigen Verunsicherungsstrategie entgegenzuwirken. Die Konzernverantwortungsinitiative hat hierfür verschiedenste Mittel geplant; SMS-Mobilisierung, Plakate, Fahnen und, das Herzstück, eine riesige Postkartenaktion. Geplant sind über 500'000 handgeschrieben Postkarten, um eine halbe Million Stimmberechtigte daran zu erinnern, JA zu stimmen, sobald die Abstimmungs-Unterlagen kommen. Helfen auch Sie mit, die Abstimmung zu gewinnen und forderen Sie Ihre Bekannten mit einer Postkarte auf, JA zu stimmen!

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